Wie der Staat aufgebaut ist
Jordanien ist eine konstitutionelle Erbmonarchie, deren Institutionen in der Verfassung von 1952 festgelegt sind. Diese Seite beschreibt in einfacher, staatskundlicher Sprache, wie die wichtigsten Teile des Staates gegliedert sind. Außerdem stellt sie die Nationalflagge, das Wappen und die Nationalhymne vor.
Die Verfassung und die Monarchie
Die Verfassung des Haschemitischen Königreichs Jordanien wurde 1952 verabschiedet und seither mehrfach geändert. Sie legt die Staatsform, die Befugnisse der Institutionen sowie die Rechte und Pflichten der Bürgerinnen und Bürger fest. Nach der Verfassung ist Jordanien eine Erbmonarchie, und der Thron wird innerhalb der haschemitischen Königsfamilie weitergegeben.
Der König ist das Staatsoberhaupt. Die Verfassung weist ihm eine Reihe von Aufgaben zu, darunter die Ernennung des Premierministers, die Bestätigung von Gesetzen und den Oberbefehl über die Streitkräfte. Der amtierende Monarch ist König Abdullah II., der seit 1999 auf dem Thron sitzt. Die Verfassung sieht zudem einen Kronprinzen als Thronfolger vor.
Staatsform
Jordanien ist eine konstitutionelle Erbmonarchie. Die Verfassung von 1952, seither mehrfach geändert, legt den Aufbau des Staates fest und teilt seine Gewalt in drei Zweige: Legislative, Exekutive und Judikative. Sie führt zudem die Rechte und Pflichten der jordanischen Bürgerinnen und Bürger auf.
Staatsoberhaupt
Der König ist das Staatsoberhaupt, und der Thron ist innerhalb der haschemitischen Familie erblich. König Abdullah II. regiert seit 1999. Die Verfassung beschreibt die Aufgaben des Königs, zu denen die Ernennung des Premierministers, die Bestätigung und Verkündung von Gesetzen sowie die Eröffnung der Parlamentssitzungen gehören.
Ministerrat
Der Ministerrat unter Leitung des Premierministers ist für die Führung der inneren und äußeren Angelegenheiten des Staates zuständig. Die Minister werden per königlichem Dekret ernannt und leiten jeweils ein Ministerium. Der Rat bereitet Gesetzentwürfe, Verordnungen und den jährlichen Haushalt vor.
Senat (Madschlis al-A'yan)
Der Senat ist die obere Kammer des Parlaments. Seine Mitglieder werden vom König aus dem Kreis von Personen ernannt, die die in der Verfassung festgelegten Voraussetzungen erfüllen, etwa ehemalige Premierminister, Minister, hohe Richter und andere erfahrene Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens. Er darf höchstens halb so groß sein wie das Abgeordnetenhaus.
Abgeordnetenhaus (Madschlis al-Nuwwab)
Das Abgeordnetenhaus ist die untere Kammer des Parlaments. Seine Mitglieder werden von den jordanischen Bürgerinnen und Bürgern für eine Amtszeit von vier Jahren gewählt. Das Haus berät und stimmt über Gesetzentwürfe und den Staatshaushalt ab, und seine Mitglieder können Anfragen an die Minister richten.
Ordentliche Gerichte
Die ordentlichen Gerichte verhandeln Zivil- und Strafsachen. Zu ihnen gehören Friedensgerichte, Gerichte erster Instanz, Berufungsgerichte und an der Spitze der Kassationshof. Die Verwaltungsgerichte, die einen eigenen Zweig bilden, überprüfen die Entscheidungen öffentlicher Behörden.
Religiöse Gerichte
Religiöse Gerichte befassen sich mit Personenstandsangelegenheiten wie Ehe, Scheidung, Sorgerecht und Erbschaft. Schariagerichte sind für Muslime zuständig, die Räte der anerkannten christlichen Gemeinschaften für deren Mitglieder. Dieses System spiegelt die lange Präsenz mehrerer Glaubensgemeinschaften im Land wider.
Verfassungsgericht
Das Verfassungsgericht wurde 2012 eingerichtet. Es prüft, ob geltende Gesetze und Verordnungen mit der Verfassung vereinbar sind, und legt Verfassungsbestimmungen aus, wenn die zuständigen Stellen dies beantragen. Seine Entscheidungen sind endgültig und für alle Gewalten bindend.
Zwölf Gouvernements
Das Land ist in 12 Gouvernements gegliedert, die jeweils von einem Gouverneur geleitet und in Bezirke unterteilt werden. Gemeinderäte verwalten die örtlichen Dienste in Städten und Gemeinden. Die Stadtverwaltung Groß-Amman verwaltet die Hauptstadt, und eine eigene Behörde ist für die Sonderwirtschaftszone Akaba zuständig.
Nationalflagge
Die Flagge hat drei waagerechte Streifen in Schwarz, Weiß und Grün sowie am Mast ein rotes Dreieck mit einem weißen siebenzackigen Stern. Die Farben werden gemeinhin mit historischen arabischen Dynastien in Verbindung gebracht. Die sieben Zacken des Sterns werden oft als Sinnbild für die sieben Verse der Al-Fatiha gedeutet, der Eröffnungssure des Korans.
Wappen
Das königliche Wappen zeigt unter anderem die haschemitische Krone über einem Wappenmantel, einen auf einer Weltkugel stehenden Adler, einen Schild, Nationalflaggen und Weizenähren. Es erscheint auf offiziellen Dokumenten, Reisepässen und Regierungsgebäuden und steht für die Monarchie und den Staat.
Nationalhymne
Die Nationalhymne heißt As-Salam al-Malaki al-Urduni, was „Königliche Hymne Jordaniens“ bedeutet. Sie wurde 1946 eingeführt, im Jahr der Unabhängigkeit. Die Hymne wird bei offiziellen Zeremonien, zu Beginn nationaler Veranstaltungen und bei Schulversammlungen gespielt, und die Anwesenden erheben sich dabei.
Die Exekutive: der Ministerrat
Die vollziehende Gewalt wird durch den Ministerrat ausgeübt, an dessen Spitze der Premierminister steht. Premierminister und Minister werden per königlichem Dekret ernannt. Jeder Minister leitet ein Ministerium, das für einen bestimmten Bereich zuständig ist, etwa Bildung, Gesundheit, Tourismus, Verkehr oder Wasser. Der Ministerrat führt die laufenden Staatsgeschäfte und bereitet Gesetzentwürfe sowie den Staatshaushalt vor.
Nach der Verfassung ist der Ministerrat dem Abgeordnetenhaus gegenüber gemeinsam verantwortlich, und jedes Mitglied ist zudem für die Arbeit seines eigenen Ministeriums verantwortlich. Behörden und öffentliche Einrichtungen setzen die Politik im ganzen Land um, und viele Dienstleistungen wie Bildung, Gesundheit und das Personenstandswesen werden über regionale Stellen in jedem Gouvernement erbracht.
Die Legislative: die Nationalversammlung
Die gesetzgebende Gewalt liegt beim Parlament, auf Arabisch Madschlis al-Umma oder Nationalversammlung genannt, gemeinsam mit dem König. Das Parlament hat zwei Kammern. Der Senat, Madschlis al-A'yan genannt, ist die obere Kammer; seine Mitglieder werden vom König ernannt. Das Abgeordnetenhaus, Madschlis al-Nuwwab genannt, ist die untere Kammer; seine Mitglieder werden von den Bürgerinnen und Bürgern in allgemeinen Wahlen gewählt.
Gesetzentwürfe werden in beiden Kammern beraten und abgestimmt, bevor sie dem König zur Bestätigung vorgelegt werden. Das Parlament prüft und genehmigt zudem den allgemeinen Staatshaushalt, und die Abgeordneten können Anfragen an die Minister richten. Jede Kammer hat einen eigenen Präsidenten und ständige Ausschüsse. Laut Verfassung darf die Zahl der Senatoren höchstens die Hälfte der Zahl der Abgeordneten betragen.
Die Judikative
Die Verfassung legt die Justiz als unabhängige Gewalt fest. Die Gerichte gliedern sich in drei Hauptarten. Die ordentlichen Gerichte verhandeln Zivil- und Strafsachen; zu ihnen gehören Gerichte erster Instanz, Berufungsgerichte und der Kassationshof als oberstes Gericht dieses Zweigs. Verwaltungsgerichte überprüfen Entscheidungen öffentlicher Stellen.
Religiöse Gerichte befassen sich mit Personenstandsangelegenheiten wie Ehe, Scheidung und Erbschaft. Für Muslime sind dies die Schariagerichte, für anerkannte christliche Gemeinschaften die Räte der jeweiligen Kirchen. Für bestimmte Bereiche werden per Gesetz Sondergerichte eingerichtet. Seit 2012 prüft ein Verfassungsgericht, ob Gesetze und Verordnungen mit der Verfassung vereinbar sind, und legt ihre Bestimmungen aus.
Lokale Verwaltung
Verwaltungstechnisch ist Jordanien in 12 Gouvernements gegliedert, auf Arabisch Muhafazat. Jedes Gouvernement wird von einem von der Regierung ernannten Gouverneur geleitet und ist weiter in Bezirke, Alwiya genannt, und Unterbezirke unterteilt. Die Gouvernements sind Amman, Irbid, Zarqa, Balqa, Mafraq, Jerash, Ajloun, Madaba, Karak, Tafila, Ma'an und Akaba.
Städte und Gemeinden haben Gemeinderäte, die sich um örtliche Dienste wie Straßen, Märkte, Parks und Baugenehmigungen kümmern. Die Hauptstadt wird von der Stadtverwaltung Groß-Amman verwaltet. Im Süden verwaltet die Behörde der Sonderwirtschaftszone Akaba die Stadt Akaba und ihr Umland, einschließlich des Schutzgebiets Wadi Rum.
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